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Die medizinisch-psychologische Untersuchung – MPU, landläufig „Idiotentest“ genannt – hat sich in den letzten Jahren zu einer wahren Gelddruckmaschine entwickelt. Das Geschäft mit der Angst boomt.
Tipps zum „Idiotentest“
Die Online-Angebote für die Vorbereitungskurse versprechen nicht selten Unmögliches. Die jeweiligen Anbieter übertrumpfen sich gegenseitig mit ihren behaupteten Fähigkeiten. Tatsächlich haben sie es häufig aber nur auf eines abgesehen: Das Geld ihrer Kunden! Wenn man mindestens die Hälfte aller MPU-Berater als tiefschwarze Schafe und weitere 25 % als schwarze Schafe bezeichnen würde, liegt man mit dieser Prognose wahrscheinlich nicht falsch. Häufig fehlt es den Beratern an Hintergrundwissen zu den doch ziemlich systematisch und strukturiert aufgebauten Begutachtungen, häufig wittern sie eine zusätzliche Einnahmequelle bei denen, die die MPU nicht bestanden haben.
Wer muss zum „Idiotentest“?
Die Gründe, warum man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen muss, sind vielfältig. Angeordnet wird diese im Rahmen der Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Hauptgründe für die Anordnung einer MPU sind nach wie vor Alkohol- und Drogenfahrten, aber auch die gesammelten Punkte im Fahreignungsregister. Wer dort 8 oder mehr Punkte gesammelt hat, dem wird für die Dauer von 6 Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und vor einer Wiedererteilung wird ihm auferlegt, sich medizinisch-psychologisch begutachten zu lassen. Dabei können auch Auffälligkeiten außerhalb der Benutzung eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr Eignungszweifel rechtfertigen, wie beispielsweise die Fahrt mit einem Fahrrad bei über 1,6 ? oder ein Alkoholmissbrauch. In diesen Fällen ist es zwar der Strafjustiz in der Regel verwehrt, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Sobald die Fahrerlaubnisbehörde aber von einem derartigen Umstand Kenntnis erlangt, wird sie auf dem Verwaltungsrechtswege in die Überprüfung der Fahreignung einsteigen und gegebenenfalls zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auffordern. Dies kann in Ausnahmefällen selbst dann der Fall sein, wenn sich ein missgünstiger Nachbar über angeblich durchzechte Nächte und mutmaßlichen Alkoholabusus bei der Fahrerlaubnisbehörde beschwert.
Kann man die MPU vermeiden?
Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, ist es bei einer einmal angeordneten MPU kaum mehr möglich, diese zu vermeiden. Die Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde die bereits erfolgte Anordnung einer MPU zurücknimmt, liegen im deutlich einstelligen Prozentbereich.
Richtige Vorbereitung ist das A und O
Entscheidend für die Frage, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung mit Erfolg abgelegt werden kann, ist häufig die richtige Vorbereitung. Neben der psychologischen Vorbereitung gibt es dabei auch zahlreiche weitere Punkte zu berücksichtigen, die sich je nach Einzelfall unterscheiden. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, frühzeitig und lange vor einem entsprechenden Antrag auf Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit einem Abstinenzprogramm zu beginnen, um die Alkohol- oder Drogenabstinenz nachweisen zu können. Wie die Vorbereitung konkret aussehen sollte, kann dabei nicht pauschal gesagt werden. Es ist deswegen dringend anzuraten, möglichst frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch zu nehmen, um beispielsweise die Sperrfrist bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nicht fruchtlos verstreichen zu lassen.
Expertenrat
Der Autor, Rechtsanwalt Udo Reissner, ist Strafverteidiger, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt und stellt in diesem Zusammenhang immer wieder fest: Die Betroffenen sind häufig zunächst froh, im Straf- oder Bußgeldverfahren mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein und akzeptieren den Strafbefehl oder den Bußgeldbescheid. Häufig erst Monate – manchmal Jahre – später meldet sich dann die Fahrerlaubnisbehörde und meldet Eignungszweifel an. Die Möglichkeiten, sich auf eine angeordnete medizinisch-psychologische Begutachtung vorzubereiten, sind dann mangels der entsprechenden Zeit nur noch eingeschränkt. Bei rechtzeitiger und richtiger Vorbereitung hätte die Basis für eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Begutachtung rechtzeitig gesetzt werden können.
Vorsicht vor „MPU-Beratern“
Große Vorsicht ist geboten vor Angeboten zur MPU-Vorbereitung, insbesondere derartige im Internet. Die Bezeichnung „MPU-Berater“ ist gesetzlich nicht geschützt.
Ein kompetenter MPU-Vorbereiter kann in der Regel eine fundierte Ausbildung nachweisen und diese durch ein Diplom oder einen Masterabschluss manifestieren. So sind beispielsweise Verkehrspsychologen oder Fachanwälte für Verkehrsrecht unter den Rechtsanwälten in der Regel fachlich fundiert ausgebildet. Ein weiterer Punkt, der stutzig machen sollte, ist der Schulungsort: In der Regel findet die Beratung in einer kompetenten Vorbereitung in der Praxis statt und nicht in einer angemieteten Hotelbar. Und auch die häufig abgegebene Garantie einiger Anbieter, dass ihre Kunden bestehen, ist eines mit Sicherheit: Gelogen!
Die MPU ist häufig mit Sicherheit eine nicht einfache Hürde, bei richtiger Vorbereitung aber eine durchaus zu stemmende Herausforderung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
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Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
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Fachanwalt Verkehrsrecht rät: Bei der Vorbereitung zur MPU nicht abzocken lassen!
auf News veröffentlichen publiziert am 16. Oktober 2019 in der Rubrik Presse - News
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