-
In dieser Woche standen bei drei Kunden Gefährdungsbeurteilungen zu Gefahrstoffen auf der To-do-Liste.
Alle sind meiner Empfehlung gefolgt, haben sich Zeit genommen und sind durch ihren Betrieb geschlendert.
Sie haben nach links und rechts geschaut, geschlossene Türen geöffnet, einen Blick in Schränke und Schubladen geworfen; dabei haben sie eine Menge an Farben, Klebstoffen, Ölen und mehr gefunden – alles hat sich über die Jahre angesammelt. Keiner hat je gefragt, ob man den Kleber oder die Farbe irgendwann noch einmal benötige. Auch wurden immer noch Lösemittel in Sprudelflaschen gefunden; Farben in Marmeladengläsern und vieles mehr – gefährlich.
Alles, was die Dame und die beiden Herren gefunden haben, fällt unter die Gefahrstoffverordnung.
Was muss ich denn tun, wenn ich so etwas habe? Und ich bin mir sicher, wenn Sie intensiver prüfen, werden auch Sie fündig.
Zunächst sollten Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt überhaupt? Gibt es nicht vielleicht, wenn auch etwas teurer, eine weniger gefährliche Alternative? Schlagwort: Ersatzstoffprüfung! Oder kann ich sogar das Verfahren ändern?Ein aktuelles Beispiel aus meiner Beratungspraxis.
Das Unternehmen hatte einen Waschtisch für die Kleinteilereinigung. Das verwendete Mittel war schädlich für Mensch und Umwelt.
Inzwischen konnte ein gleichwertiges Ersatzprodukt eines anderen Herstellers gefunden werden.
Das Mittel ist jetzt so unproblematisch, dass die Beschäftigten sogar auf Handschuhe verzichten können. Ausreichende Hygiene und Achtsamkeit sind jetzt ausreichend.
Ein enormer Erfolg für den Vorgesetzten, denn jetzt erspart er nicht nur den Mitarbeitern das Tragen von Handschuhen, sondern seinem Chef auch Kosten für Beschaffung und Entsorgung von Handschuhen. Ein nicht unerheblicher Posten in der Buchhaltung.Doch zurück zum eigentlichen Thema. Wie gehe ich systematisch vor, wenn ich kein anderes Verfahren oder ein anderes, weniger gefährliches Produkt gefunden habe?
Ich erstelle eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für dieses Produkt.Ich benötige neben dem Sicherheitsdatenblatt ein leeres Blatt Papier, das Poster der BAuA zum einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) und einen Kugelschreiber. Und schon geht es los.
Statt eines leeren Blattes können Sie selbstverständlich auch den EMKG-Erfassungsbogen der BAuA verwenden.
Als Überschrift schreibe ich: „Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für …“ (z. B. Reinigen von Kabelenden mit Ethylacetat und einem Lappen).
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartmut Frenzel
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschlandfon ..: 01602912140
web ..: http://www.fokus-betreiberpflichten.de
email : frenzel@dr-frenzel.comDr. Frenzel steht für:
– Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
– Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
– Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen SicherheitPressekontakt:
Dr. Hartmut Frenzel | Betreiberpflichten auf den Punkt gebracht.
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertalfon ..: 02022541472
email : postfach@dr-frenzel.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Der Fall der Woche – EMKG
auf News veröffentlichen publiziert am 1. April 2022 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 45 x angesehen
Der Fall der Woche – EMKG
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 47 Sekunden
News-ID 133250
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- Moodrink(TM) von bettermoo(d) sichert sich Produktlistung in den Banner Stores des zweitgrößten kanadischen Lebensmitteleinzelhändlers
- Wir sind stolz darauf, Ihnen unsere PC-Entsorgung für Ihr Unternehmen in ganz Luxemburg anbieten zu können.
- Patriot erreicht mit dem Erhalt der Richtlinien des Ministeriums einen wichtigen Genehmigungsmeilenstein für Corvette
- Künstliche Intelligenz und der Faktor Mensch: Revenue Management in der Hotellerie braucht weiterhin Experten
- NERNIS Managementsysteme setzt neue Maßstäbe in der Automobilbranche mit IATF 16949 Zertifizierung
- Ökobilanz zeigt: Mit Simply V ist Klimaschutz (m)essbar
- Neu bei Blitz Bau Bavaria: Einfach und schnell zu deinen Malerarbeiten
- Aurania kündigt Explorationsplan und nicht vermittelte Privatplatzierung von bis zu 4,0 Millionen C$ an
- Neben Gold Silber nicht vergessen
- Gary Stanley, ehemaliger Direktor des Office of Critical Minerals and Metals des US-Handelsministeriums, tritt dem Advisory Board von First Phosphate bei
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
EcoStruxure
Edelmetalle
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
Innovation At Every Level
Kanada
Kupfer
Liebe
Life Is On
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren