-
Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für Unverheiratete besteht gleichermaßen für Mütter und Väter, je nachdem, wer die Betreuung des Kindes übernimmt.
Zunächst; dieser Anspruch besteht gleichermaßen für Mütter und Väter, je nachdem, wer die Betreuung des Kindes übernimmt, wobei die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nur für die Kindesmutter gilt. Der Anspruch richtet sich gegen den Kindesvater. Außerdem besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten von Schwangerschaft und Entbindung.
Kann danach ein Elternteil, also Kindesmutter und ab jetzt auch der Kindesvater wegen dieses Kindes nicht für den eigenen Unterhalt sorgen, ist der andere Elternteil erst einmal drei Jahre lang zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, sofern natürlich Leistungsfähigkeit und Bedarf besteht.
In den ersten drei Jahren kann sich der betreuende Elternteil ganz auf die Betreuung des Kindes konzentrieren und muss keinerlei Erwerbstätigkeit nachgehen.
Aber auch danach kann es durchaus einen weitergehenden Unterhaltsanspruch geben, sofern die Betreuung des Kindes den betreuenden Elternteil ganz oder zum Teil an einer Erwerbstätigkeit hindert.
Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören unter anderem Themen wie Ehevertrag, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.
Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Christoph Wolters
Bahnhofstr. 100
Gräfelfing 82166
Deutschlandfon ..: 08944232990
fax ..: 089 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.deDie Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Christoph Wolters
Bahnhofstr. 100
Gräfelfing 82166fon ..: 089 / 44 232 990
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Rechtsanwalt Christoph Wolters berät zum Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für Unverheiratete
auf News veröffentlichen publiziert am 20. September 2024 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 25 x angesehen
Rechtsanwalt Christoph Wolters berät zum Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für Unverheiratete
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 24 Sekunden
News-ID 159778
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- Nukleare Techniken – gut für das Klima und anderes
- 3C-Carbon Group AG: Innovative Leistungen im Bereich Faserverbundstrukturen
- e.distherm Energielösungen und Partner beginnen Arbeiten für Wärmenetz am Energiestandort Ketzin
- Indikatoren beim Goldpreis
- Neues Portal für Chiropraktiker in Deutschland -„Chiropraktiker in der Nähe“ ab sofort nutzbar.
- Shincheonji Wortseminar begeistert über 14.000 Teilnehmer – 400 Pastoren zeigen sich tief beeindruckt
- Lauensteiner Edelmarzipan: Süße Klasse trifft kreative Raffinesse
- MEGA-Übernahme im Lithiumsektor: Rio Tinto kauft Arcadium – Auch neuer Lithium-Fund sorg für Furore!
- Was sind PIWI Weine und was sollte man als Weinkenner darüber wissen?
- Uwe Jensen – Der tanzbare Remix zu „Es könnte doch mal sein“ ist da!
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
EcoStruxure
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldpreis
günstig
Innovation At Every Level
Kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren