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Pflichten des Geldwäsche-Beauftragten: Risikomanagement + Datenschutz + Strafrecht
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Frankfurt 29.-30.08.2019
Frankfurt 12.-13.09.2019
München 26.-27.09.2019
Hamburg 24.-25.10.2019
Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach über unser online Anmeldeformular.
Zielgruppe:
> Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften, Nicht-Finanzunternehmen
> Geldwäsche-Beauftragter, Stellvertreter aus Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision und RechtsabteilungIhr Nutzen:
Tag 1:
> Aufsichtsprüfungen 2019 – Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
> Risikoanalyse nach § 5 GwG: Aufbau eines Risikomanagement-Systems
> Datenschutz für Geldwäsche Officer – Umsetzung § 58 GwGTag 2:
> Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
> Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter wissen und beachten sollten?
> 6. EU Geldwäscherichtline: Verschärfung der strafrechtlichen BekämpfungTeilnehmerzertifikat:
Fortbildungsbestätigung gemäß §27 PrüfbV –
Nachweis der Sachkunde zum GwGSeminarprogramm Tag 1:
Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss
> Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
> Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
> Aufbau, Struktur und Inhalt einer Gefährdungsanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
> Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken
> Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
> Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
> Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur GeldwäschepräventionRisikoanalyse nach § 25h Abs. 1 KWG: Sonstige strafbare Handlungen
> Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
> Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
> Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
> Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
> Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der PraxisVerdachtsmeldung nach §§43,45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt
> Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
> Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Online-Meldung beiliegen?
> Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
> Meldung von Verdachtsfällen – Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
> Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – Haftungsrisiken
> Konsequenzen des OLG Urteils Frankfurt vom 10.04.2018 für die Meldepraxis des Geldwäsche-BeauftragtenDatenschutz für Geldwäsche-Beauftragte
> Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
> Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
> Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
> Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
> Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
> Schnittstellen in der Praxis zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
> Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-BeauftragtenSeminarprogramm Tag 2:
Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
> Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
> Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
> Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte – OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
> 55 Erwägungsgründe der 5. EU Geldwäscherichtlinie:
– Erweiterter Kreis der Verpflichteten: Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
– Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
– Neuregelung der risikobasierten Überprüfung vorhandener Kunden (EG 24)
– Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
– Sorgfaltspflichten gegenüber Drittländern: Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
> Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Neue Anforderungen der EU Delegierten VerordnungAblauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis
> Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
> Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
> Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
> Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
> Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen
> Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
> Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
> Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
> Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
> Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
> Verzahnung mit den Sektorspezifischen Leitlinien zur Geldwäscheprävention6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung
> 24 Erwägungsgründe zur 6. EU Richtlinie im Überblick
> Änderungen zum Katalog der Vortaten sowie zu Steuerstraftaten
> Neue strafverschärfende Vorschriften für Verpflichtete
> EU-weite Freiheitsstrafe von mindestens 4 JahrenDie inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.
Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.
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Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschlandfon ..: 089 4524 2970 100
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Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.
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Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer – Seminare in Hamburg
auf News veröffentlichen publiziert am 16. September 2019 in der Rubrik Presse - News
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