Pflegeberatung – Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen.
Pflege zuhause ist für
pflegende Angehörige
oft ein harter, stressiger Job.
Mehr Entlastung schaffen ist eines der wichtigsten Ziele des Vereins Tag der Pflegeberatung e.V.