Einziehung von Taterträgen (§ 73 ff StGB) Insolvenzrecht – Wirtschaftsstrafrecht.
Bei Straftaten droht die Beschlagnahmung von Taterträgen – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Bei Straftaten droht die Beschlagnahmung von Taterträgen – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Die (Haus-)Durchsuchung ist eine Option der Staatsanwaltschaft zur Beschaffung von Beweismitteln oder zur Ergreifung eines Beschuldigten. Sie ist teilweise mit existenzbedrohenden Folgen verbunden.