-
Nachdem der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield-Abkommen gekippt hat, ist Datenschutz wieder in aller Munde. Worauf müssen Makler in Sachen Datenschutz achten?
Wir haben fünf wichtige Punkte zusammengetragen.
1. Datenschutz ist Chefsache
Jeder sollte Datenschutz ernst nehmen. Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass Datenschutz einfach an einen Datenschutzbeauftragen ausgelagert werden kann und man sich dann nicht weiter darum kümmern muss. Das Thema zieht sich durch das gesamte Unternehmen. Datenschutz sollte bei jeder einzelnen Handlung berücksichtigt werden. Zur Unterstützung gibt es zahlreiche Checklisten und Hinweise der Aufsichtsbehörden und Verbände. Vermittler sollten die Unterlagen durchsehen und die Anforderungen umsetzen.2. Datenschutz und Qualitätsmanagement verbinden
Wer bereits ein Qualitätsmanagementsystem initiiert hat, kann Datenschutz hier relativ leicht andocken. Beim Qualitätsmanagements geht es darum, die innerbetrieblichen Prozesse genau zu kennen. Was machen wir? Wie machen wir das und was machen Dienstleister für uns? Diese Fragen sind auch für den Datenschutz entscheidend.3. Rechtmäßigkeit und Informationspflichten prüfen und dokumentieren
Eine zentrale Frage des Datenschutzes ist: Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ich tun, was ich tue? Diese Rechtmäßigkeitsüberlegungen müssen dokumentiert sein; ebenso wie die informierten Einwilligungen der Kunden zur Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten.
Eine Datenschutzerklärung auf der Homepage ist ebenso wesentliches Element dieser Informationspflichten wie die Datenschutzinformation bei der Erhebung von Daten der Kunden zum Beispiel auf Formularen.4. Dienstleister kritisch prüfen
Vermittler sollten ihre Dienstleister kritisch prüfen, mit denen sie für die Datenverarbeitung zusammenarbeiten. Jeder, der Daten bekommt, muss gut ausgewählt werden. Subunternehmer in außereuropäischen Ländern sind wegen der Anforderungen der DSGVO und der aktuellen Gerichtsentscheidungen oft problematischer als Subunternehmer in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Eigene Nutzung der Daten durch die Dienstleister sollten tabu sein. Wer Dienstleister beauftragt, sollte wissen und verstehen, was diese tun. Und: Ob sie das, was sie tun, dürfen und wie das vertraglich geregelt ist. Wichtig ist auch: Die Art der Datenverarbeitung durch die Dienstleister sollte in den Datenschutzhinweisen richtig und vollständig dargestellt sein.5. Auftragsverarbeitungsverträge nach Privacy-Shield-Entscheidung prüfen
Mit Blick auf die Entscheidung zum Privacy Shield sollten Vermittler und Makler bestehende Auftragsverarbeitungsverträgen prüfen, ob eine Datenübertragung in die USA enthalten ist und auf welcher Grundlage dies geschieht. In diesem Fall ist es wichtig, auf die Vertragspartner zugehen und zu erfragen, wie die Datenübertragung nach dem Wegfall des Privacy Shield legalisiert werden kann. Schon allein die Nachfrage kann im Ernstfall viel Geld sparen.
Die Big Player werden schon aus Eigeninteresse, nämlich zur Sicherung ihres Geschäftsmodells, höchstwahrscheinlich sehr zeitnah Änderungen vornehmen werden. Die Datenschutzbehörden haben ebenso bereits angekündigt, dass sie betroffenen Unternehmen beraten wollen. Sie werden wahrscheinlich in den nächsten Tagen bereits erste Informationen auf ihren Internetseiten veröffentlichen.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
LV 1871
Frau Julia Hauptmann
Maximiliansplatz 5
80333 München
Deutschlandfon ..: 089-55167-0
web ..: https://www.lv1871.de/newsroom
email : presse@lv1871.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
LV 1871
Frau Julia Hauptmann
Maximiliansplatz 5
80333 Münchenfon ..: 089-55167-0
web ..: https://www.lv1871.de/newsroom
email : presse@lv1871.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Datenschutz: Privacy Shield – 5 Tipps für Makler
auf News veröffentlichen publiziert am 3. August 2020 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 101 x angesehen
Datenschutz: Privacy Shield – 5 Tipps für Makler
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 7 Sekunden
News-ID 111009
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- Die Anwendungsmöglichkeiten für Silber wachsen
- Giant Mining Corp. nimmt den Handel unter dem neuen US-Symbol „BFGFF“ auf
- GOLD-Programm von Hermann Scherer in Mastershausen
- Masterpages: Die Top-Funktionen von Masterpages, die Du kennen musst
- Akamai verbessert mit einer neuen Zero-Trust-Plattform die Sicherheit in Unternehmen
- Webbyfiliate: Revolutioniere dein Affiliate-Marketing!
- Premier American Uranium beginnt mit Handel am OTCQB-Markt
- Zukunftsweisende Digitalisierung der Customer Journey für die Hotellerie: Unternehmen Hotel IT gegründet
- Getchell Gold Corp. meldet den Abschluss der Schuldverschreibungsfinanzierung
- Einsatz von HR-Chatbots: mehr als Recruiting
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
EcoStruxure
Edelmetalle
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
Innovation At Every Level
Kanada
Kupfer
Liebe
Life Is On
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren