-
Die von den Eltern geerbte Immobilie muss innerhalb von sechs Monaten vom Erben zu Wohnzwecken selbst genutzt werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Für Ehepartner und Kinder gelten bei einer Erbschaft vergleichsweise hohe Freibeträge. Werden die Freibeträge überschritten, wird Erbschaftssteuer fällig. Das ist häufig der Fall, wenn Immobilien in den Nachlass fallen. Nutzen die Kinder die von den Eltern bewohnte und geerbte Immobilie unverzüglich selbst zu Wohnzwecken, kann die Erbschaftssteuer entfallen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com.
Der Bundesfinanzhof hat nun mit Urteil vom 28. Mai 2019 festgezurrt, was unter einer unverzüglichen Selbstnutzung des Familienheims zu verstehen ist (Az.: II R 37/16). Kinder können die von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten selbst zu Wohnzwecken nutzen. Erfolgt die Nutzung erst später muss dies begründet sein, damit eine Befreiung von der Erbschaftssteuer noch möglich ist, so der BFH.
In dem vorliegenden Fall hatte sich der Erbe zu viel Zeit gelassen und musste daher Erbschaftssteuer zahlen. Er hatte von seinem Vater im Januar 2014 u.a. ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern geerbt, das von dem Erblasser bis zu seinem Tode selbst bewohnt worden war. Der Grundbucheintrag erfolgte im September 2015, Renovierungsarbeiten an dem Haus begannen erst Mitte 2016. Das dauerte dem Finanzamt zu lang, es setzte Erbschaftssteuer fest.
Die Klage des Erben gegen den Steuerbescheid blieb erfolglos. Der Kläger sei auch nach mehr als zweieinhalb Jahren nicht in das geerbte Haus eingezogen und habe es damit nicht unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Bei einem späteren Einzug sei es nur in Ausnahmefällen möglich, dass die Erbschaftssteuer entfällt. Der Kläger habe aber nicht darlegen können, dass er die Verzögerungen nicht zu verantworten habe. Der Erwerb sei somit steuerpflichtig, so der BFH.
In Erbfällen und bei Schenkungen sollten Freibeträge aber auch Fristen beachtet werden, um sie aus steuerlicher Sicht optimal zu gestalten. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
MTR Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Deutschlandfon ..: +49 221 2927310
fax ..: +49 221 29273155
web ..: https://www.mtrlegal.com
email : info@mtrlegal.comPressekontakt:
MTR Rechtsanwälte
Herr Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Kölnfon ..: +49 221 2927310
web ..: https://www.mtrlegal.com
email : info@mtrlegal.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
auf News veröffentlichen publiziert am 16. August 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 97 x angesehen
BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 32 Sekunden
News-ID 101299
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln
- Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt
- Der Sonnenhof sorgt für einzigartige Geburtstagsfeiern
- Agenturtipp.de (Deutschlands Marketing-Agenturen im Vergleich) hat den SEO-Wettbewerb RankensteinSEO gestartet
- OceanaGold gibt Preisfestsetzung für Börsengang der 20%igen Beteiligung an OGPI bekannt
- Sernova gibt organisatorisches Update bekannt
- Neues Highlight der Kammeroper Frankfurt: Das Schloss am Ende der Straße
- In Steinburg sind die Molche los – SH Netz überprüft Gastransportleitung zwischen Brokdorf und Hochfe
- IsoEnergy stellt Update zur Winterexploration bereit
- Diskussion über Stilllegung oder Umwidmung von kommunalen Gasnetzen
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
EcoStruxure
Edelmetalle
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
Innovation At Every Level
Kanada
Kupfer
Liebe
Life Is On
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren