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Seit über 30 Jahren steht Deutschlands bekannteste Event- u. Partymarke „Ballermann“ für außeralltägliche Erlebnisse in realen Gemeinschaften. Oder einfach: Für Party pur!
Wohl keine andere deutsche Marke steht so für „Party“ und „Losgelassenheit vom Alltag“ wie BALLERMANN. Dabei spielt es eigentlich schon lange keine Rolle mehr, ob diese mehr oder weniger alkohollastigen Events nun auf Mallorca, an der Playa de Palma, oder in Deutschland, auf einer der zahlreichen, markenlizenzierten Ballermannpartys stattfindet. „Ballermann“, dass ist Urlaub vom Alltag, Urlaub von der Spießigkeit.Der renommierte Unterhaltungswissenschaftler Dr. Sacha Szabo hatte sich vor einigen Jahren wissenschaftlich mit dem Thema „Ballermann – Phänomen und Marke“ beschäftigt und seine Erkenntnisse in dem Buch „Ballermann – Das Buch. Phänomen und Marke“ veröffentlicht. Dabei kommt Dr. Szabo u.a. zu dem Ergebnis, dass „Ballermann“ deshalb eine noch immer so erfolgreiche Marke ist, weil sie die Möglichkeit der Gemeinschaftsbildung nicht nur ermöglicht, sondern einfordert_. „Ballermann“_, so Dr. Szabo_, „steht für außeralltägliche Erlebnisse in realen Gemeinschaften – und das unter dem Dach einer Marke.“ _
Seit die Marke Ballermann im Jahr 1994, also vor über 30 Jahren(!), erstmals in Deutschland als eingetragene und geschützte Marke für Spirituosen (kleine Ballermänner), Musik und Partyveranstaltungen (Essener Gruga Halle 1995) wahrgenommen wurde, hat sich viel um den Markenmythos Ballermann verändert. Aus der einstigen Proll-Marke, die sich als Solche noch im markenlizenzierten Kinofilm „Ballermann 6“ mit Tom Gerhard (Constantinfilm 1997) präsentierte, wurde Deutschlands Party- und Eventmarke Nr. 1.
Die Marken „Ballermann“ werden seither durch die Markeninhaber, Annette u. Andre Engelhardt, und deren Lizenzpartner intensivst genutzt – gerade im Bereich der Party- und Eventveranstaltung sowie der Musikdarbietungen und Unterhaltungsdienstleistungen! Die omnipräsente Bekanntheit der „Ballermann“-Marken ist allgemein geläufig. So finden sich original „Ballermann“Markenprodukte überall im Handel (s.u.). Die „Ballermann“-Markenprodukte u. -Dienstleistungen treten im Unterhaltungs- und Musiksektor sowie bei Fan-Artikel, Internetdienstleistungen u.v.a.m. in weitem Umfang gegenüber jedermann im Markt auf.
Die ersten Partyveranstaltungen unter der Marke „Ballermann“ sind Mitte der 90er Jahre durch Familie Engelhardt im Ruhrgebiet durchgeführt worden. Seither sind unzählige Partyveranstaltungen unter der prägenden Bezeichnung „Ballermann“ in ganz Deutschland lizenziert worden. Hinzukommen die ebenfalls weit über 25 Jahre in Deutschland bekannten Discothekenbetriebe „Ballermann 6“ in Düsseldorf und Mülheim a. d. Ruhr (bis 04/25).
Die Marken „Ballermann“ werden seit über 30 Jahren intensiv durch Lizenzierung genutzt, z.B. für ca. 200 Party- und Eventveranstaltungen p.A., die „Ballermann Radio Party“ des Radiosenders „Ballermann Radio“, der zu den bedeutendsten, meistgehörten Radiosendern in Deutschland auf DAB+ zählt (BMR Radio, ständige, regelmäßige Veröffentlichung von Tonträger (CDs, Donwloads Stream) durch bekannte Labels (MoreMusic, Warner, Telamo, Sony, DA-Music, Universal u.v.a.), Partyreisen, alkoholische Getränke, Sommer- und Strandbekleidung im Ballermann-Shop und eine Vielzahl weiterer Produkte. Die jährliche Verleihung des Ballermann-Award, auch liebevoll als Party-Oscar bezeichnet, gilt als das Highlight der Party- und Eventszene in Deutschland.
Fernerhin wird die Entwicklung der „Ballermann“-Marken durch die Familie Engelhardt seit 30 Jahren (!) durch eine Vielzahl von Medienberichterstattungen (TV, Print, Radio) ständig begleitet.
„Ballermann“ vermittelt Spaß und gute Laune in realen Gemeinschaften – das ist die Markenbotschaft! Die Mit-Mach-Funktion der Ballermann-Marken-Philosophie, welche von den Ballermann-Markenrechteverwertern, der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH aus dem niedersächsischen Blockwinkel (bei Sulingen), bei allen wirtschaftlichen Verwertungsformen vorgegeben ist, kommunizieren mittlerweile eine Vielzahl vom Ballermann-Markenlizenznehmer unter dem bunten Ballermann-Markenlogo (s.o.).
Die Ballermann-Mit-Mach-Funktion bedeutet auch: Jeder kann mit Ballermann an den Start gehen – jedoch nur mit Lizenz! Vergeben werden die begehrten Ballermann-Lizenzen von der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH. Daher ist wichtig zu wissen: Wer mit dem erfolgreichen Markennamen „Ballermann“ werben will, benötigt hierfür die Lizenz! Dies gilt für die Veranstaltung von Partys, wie für die Herstellung von Merchandisingprodukten gleichermaßen. Dabei sind – und dies wird immer gerne verschwiegen – solche Markenlizenzen für jedermann erschwinglich. Teuer wird es nur dann, wenn die Marke im geschäftlichen Verkehr ohne Lizenz, also widerrechtlich, genutzt wird. Dies müsste eigentlich jedem einleuchten.
Ballermann-Markenkontakt:
A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH
NL Scholen: Marken- & Sportrechte
Blockwinkel 87 27251 Scholen (OT Blockwinkel)
Tel.: +49 (0)4245 3179970
FAX: +49 (0)8031 3179971
E-Mail: post@markenkonzepte.de
Internet: www.ballermann.de
Geschäftsführung: Annette Engelhardt / Handelsregister Traunstein HR B 13926Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH
Frau Annette Engelhardt
Blockwinkeler Str. 87
27251 Scholen
Deutschlandfon ..: 042453179970
web ..: http://www.ballermann-ranch.com
email : post@markenkonzepte.deA. Engelhardt – Markenkonzepte GmbH – Verwaltung und Verwertung von Marken- und Kennzeichenrechten wie Ballermann, Ballermann Ranch u.a.
Pressekontakt:
A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH
Frau Annette Engelhardt
Blockwinkeler Str. 87
27251 Scholenfon ..: 042453179970
email : post@markenkonzepte.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Ballermann – Die Partymarke
auf News veröffentlichen publiziert am 27. Mai 2025 in der Rubrik Presse - News
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