-
Verbraucherrechte beim Treppenlift-Kauf durch neue Urteile gestärkt: Widerruf auch bei Maßanfertigungen möglich – und kein Wertersatz, wenn der Einbau noch nicht begonnen hat.
Der Einbau eines Treppenlifts ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine wichtige Entscheidung – und oft mit hohen Kosten verbunden. Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) stärken nun die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich, wenn es um Widerruf und Wertersatz bei Treppenlift-Verträgen geht.BGH: Treppenlift-Vertrag ist ein Werkvertrag mit Widerrufsrecht
Der Bundesgerichtshof entschied am 20. Oktober 2021, dass der Kauf und Einbau eines Treppenlifts rechtlich als Werkvertrag einzustufen ist. Damit steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, wenn der Vertrag in ihrer Wohnung abgeschlossen wurde.
Besonders verbraucherfreundlich:
* Fehlt eine korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht, verlängert sich die Frist automatisch um ein ganzes Jahr.
* Das Widerrufsrecht kann nicht mit dem Hinweis auf eine Maßanfertigung ausgeschlossen werden – ein wichtiger Schutz, da Treppenlifte in der Regel individuell angepasst werden.OLG Düsseldorf: Kein Wertersatz bei Widerruf vor Einbau
In einem aktuellen Urteil vom 5. September 2025 (Az.: 22 U 194/24) stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf klar:
Wenn ein Kunde den Vertrag vor Beginn des Einbaus widerruft, darf der Anbieter keinen Wertersatz für Planung, Vorbereitung oder Produktion verlangen.Begründung:
* Solange noch keine Leistung erbracht und nichts in das Eigentum des Verbrauchers übergegangen ist, besteht keine Zahlungspflicht.
* Klauseln, die den Kunden verpflichten, bereits entstandene Kosten bei einem Widerruf zu übernehmen, sind unwirksam.Das Gericht stärkt damit die verbraucherfreundliche Linie des BGH: Nur Leistungen, die tatsächlich und unwiderruflich erbracht wurden, können im Falle eines Widerrufs anteilig berechnet werden.
Wichtiger Hinweis für Verbraucher und Anbieter
Diese Entscheidungen haben weitreichende Folgen für die gesamte Treppenlift-Branche.
Verbraucher sollten sich am besten schon im Vorfeld beim Treppenlift Preisvergleich, aber spätestens beim Vertragsabschluss stets über ihr Widerrufsrecht informieren.
Anbieter müssen ihre Vertragsunterlagen und Widerrufsbelehrungen an die aktuelle Rechtslage anpassen, um Abmahnungen oder Rückforderungen zu vermeiden.
Fazit
Die aktuellen Urteile stellen klar:
* Treppenlift-Verträge sind Werkverträge mit besonderem Verbraucherschutz. Ein Widerruf bleibt auch bei Maßanfertigungen möglich – und vor dem Einbau besteht kein Anspruch auf Wertersatz.
* Damit wird sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Treppenlifts fair und rechtskonform behandelt werden.Quelle:
* BGH, Urteil vom 20.10.2021
* OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2025, Az. 22 U 194/24Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Treppenlift Firmenfinder
Herr Dirk Staudinger
Feldbergstr. 31
61449 Steinbach
Deutschlandfon ..: 0800 11 22 44 1
web ..: https://www.treppenlift-firmenfinder.de/
email : info@treppenlift-firmenfinder.deDer Treppenlift Firmenfinder positioniert sich als hilfreiche Vermittlungs- und Informationsplattform im Bereich barrierefreier Mobilität und Treppenlift-Lösungen. Wer einen Treppenlift sucht, findet hier einen spezialisierten Marktauftritt mit Fokus auf regionale Anbieter, transparente Angebots- und Vergleichsmöglichkeiten sowie zusätzliche Fachinformation.
Pressekontakt:
Treppenlift Firmenfinder
Herr Dirk Staudinger
Feldbergstr. 31
61449 Steinbachfon ..: 0800 11 22 44 1
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.News veröffentlichen empfiehlt auch:
- Treppenlift-Förderung 2025: Augsburger Haushalte profitieren von attraktiven Zuschüssen
Augsburger Haushalte können 2025 von hohen Treppenlift-Förderungen profitieren - Pflegekasse, KfW und BayernLabo erleichtern die Finanzierung erheblich.... - Treppenlift kostenlos anfragen: Neue Online-Lösung der Treppenlift Experten erleichtert den Weg zur Mobilität
Treppenlift Interessenten erhalten ab sofort die Möglichkeit, völlig kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot über ein neues Online Anfrageformular zu stellen schnell,einfach und digital... - Barrierefrei wohnen in Duisburg – Treppenlift als Schlüssel zur Unabhängigkeit
Barrierefreiheit gewinnt in Duisburg an Bedeutung: Treppenlifte ermöglichen Senioren und Menschen mit Handicap mehr Unabhängigkeit - das Treppenlift Magazin berät vor Ort und online.... - Widerrufsjoker: Verbraucherrechte gegen Banken und Versicherungen durchsetzen
Ein wesentlicher Arbeitsbereich der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH ist auch der Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen. Damit entstehen große finanzielle Vorteile....
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Neue Urteile stärken Verbraucherrechte bei Treppenlift-Verträgen
auf News veröffentlichen publiziert am 12. November 2025 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 83 x angesehenSchlagwörter: Barrierefreiheit, Gesundheit, Senioren, Treppenlift, Treppenlifte, Urteile, Widerrufsrecht
- Treppenlift-Förderung 2025: Augsburger Haushalte profitieren von attraktiven Zuschüssen
Neue Urteile stärken Verbraucherrechte bei Treppenlift-Verträgen
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 49 Sekunden
News-ID 172948
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- Fred Zdan tritt dem FintechWerx-Team bei
- Sichere und zertifizierte Festplatten- und Datenträgervernichtung in Essen: ProCoReX Europe GmbH – Europaweit
- Neue Kooperationsmodelle für Genossenschaften: Mehr wirtschaftlicher Nutzen für Mitglieder und Regionen
- Generationswechsel in der Geschäftsstellenführung der KBU Logistik
- Reizdarmsyndrom und PMA-Zeolith: Wissenschaft bestätigt Wirkweise des optimierten Zeolith
- HARIBO als Werbeartikel: Wenn aus einem kleinen Tütchen ein großer Markenauftritt wird
- InvestorsHub.com zu Stallion Uranium: Wie Bohrungen „das Gute zutage fördern“
- Stefan Szczesny zum 75. Geburtstag 2026: Soloausstellung „Farbe & Zeichnung im Licht des Südens“
- NIOBs sechs Projekte in Québec im Stadium der Bohrreife wurden zur Gänze genehmigt
- Atlas Salt schließt Logistik-Pakt mit CN Rail: Hebel für Margen und Reichweite
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Berlin
Börse
Börsen News
Corona
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldpreis
günstig
Immobilien
Kanada
ki
Kupfer
künstliche Intelligenz
Liebe
Lithium
Marketing
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
Neu
Neuheit
Rohstoffe
Schlager
Silber
sparen
Unternehmen
Uran
Weiterbildung
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren